| Das Urheberrecht
schützt Werke der Literatur und Kunst, also geistige
Schöpfungen mit individuellem Charakter. Darunter
fallen auch Computerprogramme. Geschützt sind
ferner Darbietungen von Künstlerinnen und Künstlern
(Musik, Schauspiel), Tonträger und Tonbildträger
sowie Radio- und Fernsehsendungen. Man spricht in
diesem Zusammenhang von verwandten Schutzrechten.
Das Eidgenössische Institut für Geistiges
Eigentum gibt nähere Auskünfte rund um das
Urheberrecht und die Verwertungsgesellschaften.
Urheberrecht: Automatischer
Schutz
Im Bereich des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte
hängt der Schutz nicht von irgendwelchen Formalitäten
(Anmeldung oder Registrierung) ab. Der Schutz entsteht
automatisch mit der Schaffung des Werks bzw. mit dem
Erbringen der Leistung.
Verwertungsgesellschaften
Verwertungsgesellschaften sind private Gesellschaften,
die von den Urhebern und Inhabern bzw. Urheberinnen
und Inhaberinnen verwandter Schutzrecht mit dem Ziel
gegründet wurden, ihre Rechte in diesen Bereichen
kollektiv wahrzunehmen.
In der Schweiz sind dies:
- SUISA:
für musikalische, nicht-theatralische Werke
- Pro
Litteris: für Literatur, Fotografie und
bildende Kunst
- Suissimage:
für audiovisuelle Werke
- SSA
(Société Suisse des Auteurs): für
wort- und musikdramatische sowie audiovisuelle Werke
- Swissperform:
für verwandte Schutzrecht
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