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Datenschutz und Internet

Mit der zunehmenden Verbreitung des Internets als Kommunikations- und Geschäftskanal wird der Datenschutz immer wichtiger. Dies betrifft Bereiche wie den technischen Schutz des PC, das Verhalten der Menschen beim Surfen im Internet und auch die Überwachung am Arbeitsplatz.
 

Links
www.edsb.ch
www.datenschutz.lu.ch

www.datenschutz.ch
www.datenschutz-zug.ch

www.dsb-cpd.ch





Vorsicht, Sie hinterlassen Spuren im Internet ...
Im Internet hinterlassen wir Spuren, von denen wir oft gar nichts wissen. Z.B. Personendaten lassen sich schon relativ leicht aufspüren. Es ist also ratsam, sich in Foren, Blogs und anderen Plattformen nicht aktiv zu beteiligen oder zumindest einen Fantasie-Namen zu verwenden.
Falls eigene Informationen bei Dritten veröffentlicht sind, gilt es beim Betreiber der Website durchzusetzen, dass diese Informationen entfernt werden.
In der Realität sind viele Daten im Internet längst archiviert. Beispielsweise ist seit 1996 beim Webdienst www.archive.org über 85 Milliarden Webseiten abgelegt. Personensuchdienste wie www.spock.com oder www.wink.com sammeln gezielt Informationen über Menschen und bieten ihre Dienste online an.

Nicht nur das Internet gibt mehr Daten preis, als einem lieb ist. Auch bei Fotos, Word-Dateien, ... sind unter den Datei-Eigenschaften eine Vielzahl von interessanten Informationen zu finden. Empfehlenswert ist hier, die Datei via Internet im pdf-Format zu verschicken.


Unternehmungen für Informationssicherheit
www.infoguard.ch
www.csnc.ch


Personensuche im Web

Personensuchmaschinen suchen öffentlich im Internet verfügbare Information zu Menschen. Ein speziell entwickeltes Suchverfahren ermöglicht es Usern, Fakten über Freunde, Bekannte oder Prominente in unterschiedlichen Internetquellen aufzuspüren. Im Suchergebnis sieht der User unterschiedlichste Daten der gesuchten Person auf einen Blick: Bilder, Videos, Telefonnummern, E-Mail Adressen, Social Network Profile, Wikipedia Resultate und vieles mehr.
Beispiel: www.123people.ch



Betrügerische E-Mails - ein Beispiel ...
Der Empänger bekommt ein E-mail mit einem angehängten Programm, das angeblich die Sicherheit des Computers erhöhen soll. Wer das Programm ausführt, kann danach unbemerkt von einem Angreifer auf beliebige Websites umgeleitet werden, über die beispielsweise Phishing betrieben oder weitere Malware (z.B. zur Spionage) verteilt werden kann.


Luzerner Register
Datensammlungen

Ein Register zeigt den Luzernern auf, wo welche Daten über sie gesammelt sind. Den Nachbarn ausspionieren kann man aber auch zukünftig nicht.
Link: Register DSB

Schutz des eigenen Computers
Der Einsatz des Computers für elektronische Post, E-Commerce und E-Banking oder für die Informationssuche ist heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die meisten Benutzerinnen und Benutzer, die sich ins Internet begeben, sind sich jedoch nicht bewusst, dass dieser Vorgang die Sicherheit ihrer Installation und ihrer Daten gefährden kann. Das Risikopotenzial zu erkennen, bedeutet den ersten Schritt hin zum Selbstschutz, der im Regelfall mit Gratis-Softwareprogrammen gewährleistet werden kann.


Sicherer Umgang mit PC und Internet
Die Zahl der PC- und Internetnutzenden ist in den letzten Jahren gewaltig gestiegen. Das Sicherheitsbewusstsein der Internetnutzenden ist aber oft noch zu wenig vorhanden. Zwar gibt es inzwischen zahlreiche technische Hilfsmittel, welche die Internetnutzenden mehr oder weniger wirksam vor Angriffen von aussen schützen. Eine absolute Sicherheit aber ist jedoch nicht möglich. Die Sicherheit ist auch und vor allem eine Frage des individuellen Verhaltens.


Schutz der Privatsphäre durch datenschutzfreundliche Technologien
Im Umfeld der neuen Technologien werden Daten intensiv bearbeitet. Personendaten werden über Online-Dienste weltweit ausgetauscht, gespeichert und für verschiedene Zwecke - nicht immer mit Wissen der Betroffenen - verwendet. Durch die Möglichkeit, Personendaten weltweit und innerhalb von Sekunden zu bearbeiten, wird es für die Betroffenen schwierig, wenn nicht gar unmöglich, die Privatsphäre zu schützen oder innert nützlicher Frist seine Rechte geltend zu machen. Deshalb sind die Internetnutzenden gefordert, bei der Bearbeitung ihrer Personendaten mit Verantwortung und Zurückhaltung zu handeln. Damit die Betroffenen ihre Interessen unmittelbar selbst schützen können, müssen so genannte datenschutzfreundliche Technologien eingesetzt und gefördert werden.


Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz
Sofern eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber in einem Reglement die private Nutzung des Internets einschränkt, darf sie oder er bei einem Missbrauch Kontrollen durchführen. Erlaubt ist eine personenbezogene Auswertung der Protokollierungen durch die Informatikdienste oder Sicherheitsbeauftragten einer Firma. Inhalte privater E-Mails dürfen jedoch nicht gelesen werden. Sie sind Teil der Privatsphäre. Auf den Internetseiten des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten finden Sie zahlreiche Fragen und Antworten zu diesem Thema.


Schutzmassnahmen gegen Internet-Spione
Im Internet hinterlässt man viele Spuren. Aktivitäten werden aufgezeichnet, in E-Mailanhängen können Codes verborgen sein und können von Unbefugten ausgespäht werden, Cookies speichern Daten über die Besucherinnen und Besucher einer Website. Cookies kann man in den Einstellungen des Browsers ganz oder teilweise sperren. Hier lässt sich auch die Aufzeichnung der besuchten Webseiten löschen, falls auch andere Personen Zugang zum benutzten Computer haben. Die E-Mail-Adresse sollte nur mit grosser Zurückhaltung und nur an vertrauenswürdige Organisationen und Personen weitergegeben werden. Wer Newsgroups besucht oder chattet, gibt mit Vorteil die E-Mail-Adresse eines Gratisanbieters an. Als technische Schutzmassnahmen ist der Einsatz von Antivirusprogrammen und Firewalls dringend zu empfehlen.



Plagiat - oder wie finde ich die Quelle im Web? (April 2010)

Plagiat ist die Vorlage fremden geistigen Eigentums bzw. eines fremden Werkes als eigenes oder Teil eines eigenen Werkes.
Im Internet lässt sich vieles abkupfern. Doch wie finde ich das Orginal?

Plagiat-Portal der Hochschule Technik und Wirtschaft Berlin

"Fremde Federn finden": ein Online-Kurs über Plagiate

Links:  
www.copyscape.com Einfach die URL Ihrer eigenen Webseite eingeben und Sie erhalten eine Liste von Websites, welche Inhalte Ihrer Website übernommen haben.

www.plagiarismchecker.com Eine oder mehrere Textpassagen aus einem Dokument eingeben. Die Suchmaschine zeigt Treffer mit ähnlichen Formulierungen.

www.docoloc.de Mit diesem kostenpflichtigen Dienst können ganze Dokumente auf Plagiate untersucht werden.

www.plagiatcheck.de

www.copy-stop.ch  



Google Latitude - Personen-Ortung via Handy (Februar 2009)

Über Googles Handy-Tracking-Software Mobile Maps ist es ab sofort möglich, den Aufenthaltsort von Personen ausfindig zu machen. Datenschützer warnen.

Um Datenschutzbedenken vorzeitig auszuräumen, überlässt Google den Nutzern die Kontrolle darüber, wann und von wem die eigenen Standortinformationen weitergegeben werden dürfen. Der Internetkonzern verspricht zudem, keinerlei Datenmaterial über die Aufenthaltsorte und Bewegungen der User aufzubewahren. "Wir werden lediglich den letzten abgefragten Standort auf unseren Rechnern speichern", erläutert Google.

Obwohl laut Google für die Nutzung des Tracking-Systems eine ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Handy-Besitzer erforderlich ist, warnen Datenschützer schon jetzt vor einer allzu freizügigen Verwendung der neuen Funktion: Die User würden heute prinzipiell zu wenig Gefahrenbewusstsein an den Tag legen, wenn es um die Veröffentlichung bzw. Bereitstellung persönlicher Daten gehe.

Link: Google Latitude

Daten freigeben bei Google: Data Liberation



Onlineüberwachung in der Schweiz (Juli 2009)

Eine geplante Regelung verlangt von den Providern, dass sie ab Ende Juni 2010 in der Lage sind, quasi auf Knopfdruck jeglichen Datenverkehr einer bestimmten Person aufzuzeichnen.

Link Tagi: Behörden wollen Internettelefonie besser überwachen können
Link: Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs



Beispiel Telekommunikationsüberwachung in Deutschland und in der EU:
Protokollierung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet

In Kampf gegen den Terror werden ab 2008 in den EU-Staaten sämtliche Kommunikationsdaten für 6 Monate gespeichert. Was der Verbrechensbekämpfung dienen soll, ist für Kritiker ein Schritt zum Ende der Privatsphäre.

Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland im „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ enthalten, das am 9. November 2007 in namentlicher Abstimmung von der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags verabschiedet, am 26. Dezember 2007 von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet wurde und mit dem 1. Januar 2008 in Kraft trat.

Zum Zweck der Strafverfolgung werden Telekommunikationsanbieter und Internetprovider verpflichtet, die Verkehrsdaten jeglicher Telekommunikation, namentlich von:

- Telefonverbindungen (Rufnummern, Anrufzeit, bei Handys zusätzlich IMEI-Nummern, Funkzellen, und bei Prepaid-Karten auch Aktivierungsdatum und -funkzelle, bei Internet-Telefondiensten auch die jeweilige IP-Adresse – jeweils die Daten des Anrufers aber auch des Angerufenen),
- Verbindungsaufbau mit dem Internet (die abgerufenen Inhalte selbst werden nicht beim Provider gespeichert) sowie
- E-Mail-Verkehr (u.a. IP und Mailadressen von Absender, Empfänger und Zeitpunkte jedes Zugriffs auf das Postfach, jedoch nicht die Betreffzeile oder weitere Inhalte),
- Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle)

für sechs Monate „auf Vorrat“ zu speichern. Unberührt davon sind die im deutschen Telekommunikationsgesetz bereits verankerten Pflichten, staatliche Behörden bei der Ermittlung von Straftaten zu unterstützen. Diese Pflichten werden durch das neue Gesetz erheblich ausgebaut.



Links:
Ihre aktuellen Angaben
Tagesschau-Bericht vom 26.12.2007: Bundespräsident Köhler unterzeichnet Gesetz zur Datenüberwachung.

Stoppt die Vorratsspeicherung: www.vorratsdatenspeicherung.de

Welche IP habe ich im Netz? www.wieistmeineip.ch

Anonym Surfen Test: www.anonym-surfen.com

Anonym Surfen mit Ultrasurf: www.ultrasurf.us

Domain-Besitzer überprüfen: www.anonym-surfen.com

IP




Online-Überwachung - Deutsche Polizei darf PCs knacken (April 2008)


Bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern soll das deutsche Bundeskriminalamt künftig private Computer überwachen dürfen. Auf eine entsprechende gesetzliche Grundlage haben sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) im April 2008 nach monatelangem Streit geeinigt. Sie kann noch vor der Sommerpause verabschiedet werden.

Eine Manipulation des Computers vor Ort soll den Fahndern nicht erlaubt werden. Sie dürfen aber über eine Internetverbindung heimlich Überwachungssoftware via einen so genannten Virus oder Trojaner installieren.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar enge Grenzen für das neue Fahndungsinstrument gesetzt. Demnach ist es nur bei Terrorplanungen und Angriffen auf Leib, Leben oder Freiheit zulässig. Ausserdem muss ein Richter die Massnahme jeweils genehmigen.

 


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