|
|
Datenschutz
und Internet
Mit
der zunehmenden Verbreitung des Internets als Kommunikations-
und Geschäftskanal wird der Datenschutz immer wichtiger.
Dies betrifft Bereiche wie den technischen Schutz des PC, das
Verhalten der Menschen beim Surfen im Internet und auch die
Überwachung am Arbeitsplatz.
|
|
Vorsicht, Sie hinterlassen Spuren im Internet ... |
Im Internet
hinterlassen wir Spuren, von denen wir oft gar nichts
wissen. Z.B. Personendaten lassen sich schon relativ
leicht aufspüren. Es ist also ratsam, sich in
Foren, Blogs und anderen Plattformen nicht aktiv zu
beteiligen oder zumindest einen Fantasie-Namen zu
verwenden.
Falls eigene Informationen bei Dritten veröffentlicht
sind, gilt es beim Betreiber der Website durchzusetzen,
dass diese Informationen entfernt werden.
In der Realität sind viele Daten im Internet
längst archiviert. Beispielsweise ist seit 1996
beim Webdienst www.archive.org
über 85 Milliarden Webseiten abgelegt. Personensuchdienste
wie www.spock.com
oder www.wink.com
sammeln gezielt Informationen über Menschen und
bieten ihre Dienste online an.
Nicht nur das Internet gibt mehr Daten preis, als
einem lieb ist. Auch bei Fotos, Word-Dateien, ...
sind unter den Datei-Eigenschaften eine Vielzahl von
interessanten Informationen zu finden. Empfehlenswert
ist hier, die Datei via Internet im pdf-Format zu
verschicken. |
|
Personensuche im Web |
Personensuchmaschinen
suchen öffentlich im Internet verfügbare
Information zu Menschen. Ein speziell entwickeltes
Suchverfahren ermöglicht es Usern, Fakten über
Freunde, Bekannte oder Prominente in unterschiedlichen
Internetquellen aufzuspüren. Im Suchergebnis
sieht der User unterschiedlichste Daten der gesuchten
Person auf einen Blick: Bilder, Videos, Telefonnummern,
E-Mail Adressen, Social Network Profile, Wikipedia
Resultate und vieles mehr.
Beispiel: www.123people.ch
|
|
Betrügerische E-Mails - ein Beispiel ... |
| Der
Empänger bekommt ein E-mail mit einem angehängten
Programm, das angeblich die Sicherheit des Computers
erhöhen soll. Wer das Programm ausführt,
kann danach unbemerkt von einem Angreifer auf beliebige
Websites umgeleitet werden, über die beispielsweise
Phishing betrieben oder weitere Malware (z.B. zur
Spionage) verteilt werden kann. |
Luzerner Register
Datensammlungen |
Ein
Register zeigt den Luzernern auf, wo welche Daten
über sie gesammelt sind. Den Nachbarn ausspionieren
kann man aber auch zukünftig nicht.
Link:
Register DSB |
|
|
Schutz des eigenen Computers
Der Einsatz des Computers für elektronische Post, E-Commerce
und E-Banking oder für die Informationssuche ist heute
aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Die meisten Benutzerinnen
und Benutzer, die sich ins Internet begeben, sind sich jedoch
nicht bewusst, dass dieser Vorgang die Sicherheit ihrer Installation
und ihrer Daten gefährden kann. Das Risikopotenzial zu
erkennen, bedeutet den ersten Schritt hin zum Selbstschutz,
der im Regelfall mit Gratis-Softwareprogrammen gewährleistet
werden kann.
Sicherer Umgang mit PC und Internet
Die Zahl der PC- und Internetnutzenden ist in den letzten
Jahren gewaltig gestiegen. Das Sicherheitsbewusstsein der
Internetnutzenden ist aber oft noch zu wenig vorhanden. Zwar
gibt es inzwischen zahlreiche technische Hilfsmittel, welche
die Internetnutzenden mehr oder weniger wirksam vor Angriffen
von aussen schützen. Eine absolute Sicherheit aber ist
jedoch nicht möglich. Die Sicherheit ist auch und vor
allem eine Frage des individuellen Verhaltens.
Schutz der Privatsphäre durch
datenschutzfreundliche Technologien
Im Umfeld der neuen Technologien werden Daten intensiv bearbeitet.
Personendaten werden über Online-Dienste weltweit ausgetauscht,
gespeichert und für verschiedene Zwecke - nicht immer
mit Wissen der Betroffenen - verwendet. Durch die Möglichkeit,
Personendaten weltweit und innerhalb von Sekunden zu bearbeiten,
wird es für die Betroffenen schwierig, wenn nicht gar
unmöglich, die Privatsphäre zu schützen oder
innert nützlicher Frist seine Rechte geltend zu machen.
Deshalb sind die Internetnutzenden gefordert, bei der Bearbeitung
ihrer Personendaten mit Verantwortung und Zurückhaltung
zu handeln. Damit die Betroffenen ihre Interessen unmittelbar
selbst schützen können, müssen so genannte
datenschutzfreundliche Technologien eingesetzt und gefördert
werden.
Internet- und E-Mail-Überwachung
am Arbeitsplatz
Sofern eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber in einem Reglement
die private Nutzung des Internets einschränkt, darf sie
oder er bei einem Missbrauch Kontrollen durchführen.
Erlaubt ist eine personenbezogene Auswertung der Protokollierungen
durch die Informatikdienste oder Sicherheitsbeauftragten einer
Firma. Inhalte privater E-Mails dürfen jedoch nicht gelesen
werden. Sie sind Teil der Privatsphäre. Auf den Internetseiten
des Eidgenössischen
Datenschutzbeauftragten finden Sie zahlreiche Fragen und
Antworten zu diesem Thema.
Schutzmassnahmen gegen Internet-Spione
Im Internet hinterlässt man viele Spuren. Aktivitäten
werden aufgezeichnet, in E-Mailanhängen können Codes
verborgen sein und können von Unbefugten ausgespäht
werden, Cookies speichern Daten über die Besucherinnen
und Besucher einer Website. Cookies kann man in den Einstellungen
des Browsers ganz oder teilweise sperren. Hier lässt
sich auch die Aufzeichnung der besuchten Webseiten löschen,
falls auch andere Personen Zugang zum benutzten Computer haben.
Die E-Mail-Adresse sollte nur mit grosser Zurückhaltung
und nur an vertrauenswürdige Organisationen und Personen
weitergegeben werden. Wer Newsgroups besucht oder chattet,
gibt mit Vorteil die E-Mail-Adresse eines Gratisanbieters
an. Als technische Schutzmassnahmen ist der Einsatz von Antivirusprogrammen
und Firewalls dringend zu empfehlen. |
|
|
|
| Google
Latitude - Personen-Ortung via Handy (Februar 2009) |
| Über
Googles Handy-Tracking-Software Mobile Maps ist es
ab sofort möglich, den Aufenthaltsort von Personen
ausfindig zu machen. Datenschützer warnen.
Um Datenschutzbedenken vorzeitig auszuräumen,
überlässt Google den Nutzern die Kontrolle
darüber, wann und von wem die eigenen Standortinformationen
weitergegeben werden dürfen. Der Internetkonzern
verspricht zudem, keinerlei Datenmaterial über
die Aufenthaltsorte und Bewegungen der User aufzubewahren.
"Wir werden lediglich den letzten abgefragten
Standort auf unseren Rechnern speichern", erläutert
Google.
Obwohl laut Google für die Nutzung des Tracking-Systems
eine ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen
Handy-Besitzer erforderlich ist, warnen Datenschützer
schon jetzt vor einer allzu freizügigen Verwendung
der neuen Funktion: Die User würden heute prinzipiell
zu wenig Gefahrenbewusstsein an den Tag legen, wenn
es um die Veröffentlichung bzw. Bereitstellung
persönlicher Daten gehe.
Link:
Google Latitude
Daten
freigeben bei Google: Data Liberation
|
|
|
|
|
Beispiel
Telekommunikationsüberwachung in Deutschland und
in der EU:
Protokollierung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet |
| In Kampf gegen
den Terror werden ab 2008 in den EU-Staaten sämtliche
Kommunikationsdaten für 6 Monate gespeichert.
Was der Verbrechensbekämpfung dienen soll, ist
für Kritiker ein Schritt zum Ende der Privatsphäre.
Die Vorratsdatenspeicherung ist in Deutschland im
„Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung
und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen
sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“
enthalten, das am 9. November 2007 in namentlicher
Abstimmung von der Mehrheit der Abgeordneten des Bundestags
verabschiedet, am 26. Dezember 2007 von Bundespräsident
Horst Köhler unterzeichnet wurde und mit dem
1. Januar 2008 in Kraft trat.
Zum Zweck der Strafverfolgung werden Telekommunikationsanbieter
und Internetprovider verpflichtet, die Verkehrsdaten
jeglicher Telekommunikation, namentlich von:
| - |
Telefonverbindungen (Rufnummern, Anrufzeit,
bei Handys zusätzlich IMEI-Nummern, Funkzellen,
und bei Prepaid-Karten auch Aktivierungsdatum
und -funkzelle, bei Internet-Telefondiensten auch
die jeweilige IP-Adresse – jeweils die Daten
des Anrufers aber auch des Angerufenen), |
| - |
Verbindungsaufbau mit dem Internet (die abgerufenen
Inhalte selbst werden nicht beim Provider gespeichert)
sowie |
| - |
E-Mail-Verkehr (u.a. IP und Mailadressen von
Absender, Empfänger und Zeitpunkte jedes
Zugriffs auf das Postfach, jedoch nicht die Betreffzeile
oder weitere Inhalte), |
| - |
Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt
der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle) |
für sechs Monate „auf Vorrat“ zu speichern.
Unberührt davon sind die im deutschen Telekommunikationsgesetz
bereits verankerten Pflichten, staatliche Behörden
bei der Ermittlung von Straftaten zu unterstützen.
Diese Pflichten werden durch das neue Gesetz erheblich
ausgebaut.
|
|
|
| Online-Überwachung
- Deutsche Polizei darf PCs knacken (April 2008) |
|
Bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern
soll das deutsche Bundeskriminalamt künftig private
Computer überwachen dürfen. Auf eine entsprechende
gesetzliche Grundlage haben sich Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin
Brigitte Zypries (SPD) im April 2008 nach monatelangem
Streit geeinigt. Sie kann noch vor der Sommerpause
verabschiedet werden.
Eine Manipulation des Computers vor Ort soll den Fahndern
nicht erlaubt werden. Sie dürfen aber über
eine Internetverbindung heimlich Überwachungssoftware
via einen so genannten Virus oder Trojaner installieren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar enge
Grenzen für das neue Fahndungsinstrument gesetzt.
Demnach ist es nur bei Terrorplanungen und Angriffen
auf Leib, Leben oder Freiheit zulässig. Ausserdem
muss ein Richter die Massnahme jeweils genehmigen.
|
|
| |
|
|